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Interessenskonflikte

  • Budowissen und seine Beschäftigten sind verpflichtet, jegliche Aktivität zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.
  • Ein Interessenkonflikt besteht, wenn ein Beschäftigter von Budowissen
    • sich in einer Lage befindet, in der er eher im Wettbewerb als unterstützend zum Unternehmen steht.
    • oder z. B. ein nahes Familienmitglied oder Freund von einer Entscheidung profitieren könnte, die der Beschäftigte als Vertreter des Unternehmens treffen kann.
    • eine Geschäftsentscheidung nicht aus Firmeninteresse trifft, sondern zu seinem persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.
  • Beschäftigte, die sich in einem Interessenkonflikt befinden, müssen ihren Vorgesetzten darüber informieren.

© Budowissen