Budowissen und seine Beschäftigten sind verpflichtet, jegliche Aktivität zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.
Ein Interessenkonflikt besteht, wenn ein Beschäftigter von Budowissen
sich in einer Lage befindet, in der er eher im Wettbewerb als unterstützend zum Unternehmen steht.
oder z. B. ein nahes Familienmitglied oder Freund von einer Entscheidung profitieren könnte, die der Beschäftigte als Vertreter des Unternehmens treffen kann.
eine Geschäftsentscheidung nicht aus Firmeninteresse trifft, sondern zu seinem persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.
Beschäftigte, die sich in einem Interessenkonflikt befinden, müssen ihren Vorgesetzten darüber informieren.